Seit dem Januar 2024 ist eine Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings für alle privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Beschäftigten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern möglich. Das funktioniert ähnlich wie ein Auto-Leasing. Mitarbeitende können sich ein Fahrrad oder E-Bike bei teilnehmenden Händlern aussuchen und über einen Zeitraum von drei Jahren leasen. Im Anschluss kann das Rad für einen kleinen Betrag übernommen werden. Die Leasingraten werden dabei direkt vom Lohn abgezogen. Nachteil ist, dass dadurch das sozialversicherungspflichtige Einkommen geringer wird - und damit später auch die Rentenansprüche (allerdings in einem überschaubaren Umfang). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Flyern oder erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung.
Fahrradleasing
erlaeuterungen_fahrradleasing.pdf166.47 KB