Altersteilzeit Sonderregeln/Erweiterung (zeitlich begrenzt)

Altersteilzeit
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Für kurze Zeit eröffnet sich die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrem Dienstgeber auf Altersteilzeit zu stellen. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Arbeitsrechtliche Kommission hat entschieden, dass Mittel aus einem Sonderfond, der noch aus dem Jahr 1998 besteht, für diese Sonderform der Altersteilzeit verwendet werden. Der Sonderfond beinhaltet ca. 350.000,00 €, somit wird die Anzahl der geförderten Anträge begrenzt sein.